Mein Atelier
Es freut mich, dass Sie meine Floristikinternetseite anwählen.
In meinem Atelier binde ich Ihren Wunschstrauß, anders als die machinellen Internetmitbewerbern, per Hand. Ich freue mich auf Ihre Bestellung, die ich gerne in Hennef ausliefere.
Rechts finden Sie meine Atelieröffnungs- und Servicezeiten falls Sie sich für eine Abholung oder Beratung im Atelier entscheiden. Hier auf den Seiten erhalten detailierte Informationen, die Ihnen Suchmaschinen nicht anzeigen können.
Bei mir erhalten Sie zu allen Anlässen außergewöhnliche Floristik auf Bestellung ganz nach Ihren Wünschen.
Ich bin ausgebildete Floristin und seit 1999 selbstständig.
Telefonisch bin ich
Mo.- Sa. von 6.00 bis 20.00 Uhr
So. von 10.00 bis 13.00 Uhr
erreichbar.
Da das Internet Ihnen nur eine sehr kleine Auswahl meiner Werkstücke zeigen kann, nehme ich mir gerne Zeit, Ihnen ganz unverbindlich meine ausführlichen Kataloge in den jeweiligen Floristikbereichen zu zeigen und Ihre Fragen zu beantworten. Auf Wunsch erhalten Sie im Atelier eine Vorkalkulation für Ihren Anlass. Weiterlesen:
Hier bekommen Sie einen Einblick in mein Atelier.
Angebote und besondere Wünsche
Dienstags bis freitags erhalten Sie jeden Tag ein anderes Angebot.
Bitte lesen Sie hier weiter:
Wünschen Sie grüne oder blühende Zimmerpflanzen, wie z.B. Orchideen oder Schnittblumen wie z.B. rote Rosen, bitte ich um Ihre Bestellung einen Tag im voraus, entweder telefonisch in meiner Servicezeit oder dienstags und freitags persönlich im Atelier. So ist immer garantiert, dass Ihre Ware frisch ist.
Maskenpflicht in meinem Atelier ab dem 27.04.2020.
a) Wegen der Corona-Pandemie wird eine Maskenpflicht eingeführt.
Sie gelte für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften,
teilten die Landesregierungen mit. Quelle: T-Online, 27.04.2020
b) Die aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW bestimmt, dass Alltagsmasken
nicht nur in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, sowie auf Märkten und
ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sondern auch „im unmittelbaren Umfeld
von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem
Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft
getragen werden müssen. Diese Regelung wird nun in Hennef durch eine
Allgemeinverfügung konkretisiert.
Quelle, Bekanntmachung der Wirtschaftsförderung der Stadt Hennef Frau Dückert. 09.12.2020
c) weitere Quelle www.bundesregierung.de/
resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/
2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf
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